Rundumleuchten Sparpakete von AdLuminis

Langsam fahrende Traktoren oder Schlepper, Maschinen in Übergröße, Bergungsfahrzeuge und Müllwagen. Alle diese Fahrzeuge haben etwas gemeinsam, sie müssen im Straßenverkehr mit einer Rundumkennleuchte ausgestattet werden. Rundumleuchten signalisieren anderen Verkehrsteilnehmern, Achtung, bitte langsam fahren! In unserem Online Shop können Sie Halogen oder LED Rundumleuchten mit unterschiedlichen Befestigungsarten und in verschiedenen Baugrößen bestellen.

Wichtig für Sie zu wissen ist, alle unsere Rundumleuchten sind nach ECE R65 für den Straßenverkehr zugelassen. Ebenso sind die LED Rundumleuchten gemäß EC95/54 EMV-verträglich, d.h. weder Funk noch andere elektrische Geräte werden von den Rundumleuchten gestört. Damit durch Steinschlag oder Äste nichts zu Bruch geht, sind die Gehäuse aus schlagfestem Kunststoff. Je nach Modell erfolgt der Anschluss ans 12V und 24V Bordnetz oder über ein Kabel, direkt am Zigarettenanzünder.


LED Rundumleuchten flexibel oder festmontiert?

Wer die Wahl hat, hat die Qual. Welche Befestigungslösung ist für Sie die Richtige? Festmontiert oder doch lieber flexibel? Wenn Sie mehrere Fahrzeuge besitzen und nicht alle mit einer LED Rundumkennleuchte ausstatten wollen, sollten Sie flexibel bleiben. Am besten eignet sich dafür ein Magnetfuß, wie bei dem Sparpaket AdLuminis LED Micro-Rundumleuchte mit Magnetfuß. Die LED Rundumleuchte ist über den Magnetfuß schnell an Ihren Fahrzeug befestigt. Der Anschluss erfolgt über das Kabel direkt am Zigarettenanzünder.

Ansonsten haben Sie die Möglichkeit die Rundumleuchten fest an Ihrem Fahrzeug zu montieren. Dafür in Frage kommt z.B. eine Rundumleuchte mit Aufschraubsockel oder das Sparpaket AdLuminis LED Rundumleuchte mit flexiblem Fuß. Wenn Ihnen z.B. Äste oder andere Hindernisse in den Weg kommen, hat der flexible Fuß den Vorteil, dass die Leuchte 90° nach hinten gedrückt wird. Nach dem Hindernis stellt sich die Rundumleuchte von selbst wieder auf.


Baugrößen der Rundumkennleuchten und unterschiedliche Signale

Bei den Rundumleuchten gibt es drei Baugrößen, Micro, Mini und Normal. Alle Modelle leuchten in einem 360° Winkel und werden von anderen Verkehrsteilnehmern gut wahrgenommen. Die Micro und Mini Varianten eignen sich vor allem dann, wenn Sie auf eine geringe Aufbauhöhe Wert legen.

Bei den LED Rundumleuchten könne Sie 3 verschiedene Leuchtmodi einstellen. Sie wählen ob das Licht rotieren, einen Einzel-Blitz oder Doppel-Blitze erzeugen soll.


Darfs ein bisschen schneller sein?

Die fest installierten LED Rundumleuchten halten hohen Geschwindigkeiten ohne Probleme stand. Die Rundumleuchten mit Magnetfuß können Sie schnell und einfach anbringen und bei Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h nutzen. Um Ihren Lack brauchen Sie sich keine Sorgen machen, da dieser durch die mitgelieferte Schutzfolie geschützt wird.


Wichtige Fragen und Antworten zum Thema Rundumkennleuchten:

Wann dürfen Sie die gelbe Rundumleuchte einschalten?

In § 52 Absatz 4 der StVZO steht beschrieben, dass nur Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge oder langer Ladung mit einer gelben Rundumleuchte ausgerüstet sein dürfen.


Darf jede beliebige Rundumkennleuchte verwendet werden?

Nein. Die Rundumleuchten benötigen nach ECE R65 eine Straßenzulassung. In unserem Online Shop haben alle Rundumleuchten eine Zulassung, dass entsprechende Zertifikat können Sie nach dem Kauf anfordern.


Benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzung der Rundumleuchten?

Ja. Werden die gesetzlichen Maße bei Länge und Breite überschritten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren von öffentlichen Straßen und Wegen. Diese kann Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde ausstellen.


Können die Rundumleuchten dauerhaft am Schlepper angebaut werden?

Für den dauerhaften Anbau können Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Dies ist beispielsweise nötig, wenn Ihr Schlepper nicht ständig das Kriterium der Überbreite erfüllt. Sie haben aber auch die Möglichkeit an Ihrem Traktor eine Rundumleuchte mit Magnetfuß zu befestigen. Diese können Sie jederzeit abnehmen.


Wann dürfen Sie die Rundumleuchte sonst noch nutzen?

Neben den oben genannten Vorgaben dürfen Sie das gelbe Blinklicht nach § 38 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung nur dann nutzen, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer warnen müssen. So tragen Sie zur Verkehrssicherheit bei, wenn Sie unteranderem auf Arbeits- und Unfallstellen oder auf ungewöhnlich langsam fahrende Fahrzeuge aufmerksam machen. Auch zur Absicherung einer Gefahrenstelle oder beim Abbiegen in einen Feldweg mit angehängten Arbeitsgeräten ist es sinnvoll die Rundumleuchte einzuschalten.


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