Rückleuchten, Positionsleuten und Begrenzungsleuchten

Die äußere Fahrzeugbeleuchtung ist wichtig, denn sie sorgt für gute Sicht in der Dunkelheit. Des Weiteren liefert sie anderen Verkehrsteilnehmern auch ein Signalbild über die Größe und Art Ihres Fahrzeuges. In unserem Online Shop können Sie Rückleuchten, Rückstrahler, Positionsleuchten weiß/rot oder AdLuminis Rückleuchtengarnituren bestellen.


Anhängerbeleuchtung und Warntafeln

Wenn Sie einen großen Anhänger mit Ihrem Traktor oder Schlepper ziehen, ist die Fahrzeugbeleuchtung schlecht oder gar nicht mehr sichtbar. Daher ist es vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass Sie Ihren Anhänger mit Rückstrahlern, Begrenzungsleuchten und Schlussleuchten ausrüsten. Zusätzlich müssen Sie ab einer Breite von 2,5 Meter rechts und links reflektierende Warntafeln anbringen. Die AdLuminis Rückleuchtengarnituren sind fertig verkabelte Rückleuchten Sets in verschiedenen Ausführungen.


Mit Positionsleuchten Kollisionen vermeiden

Bei einer Gesamt Fahrzeuglänge von über 6 Metern müssen Sie Positionsleuchten an den Seiten des Traktors, Schleppers oder LKWs und Anhängegeräts anbringen. Die Seitenbegrenzungsleuchten werden auch Kollisionsleuchten genannt, haben keine starke Leuchtkraft, weisen aber andere Verkehrsteilnehmer auf die Position und Bewegungsrichtung Ihres Fahrzeuges hin.


Heckbeleuchtung für Ihre Zugmaschine

Bei der Rückbeleuchtung einer landwirtschaftlichen Zugmaschine ist einiges zu beachten. Vorgeschrieben ist die Ausstattung mit Blinkleuchten, Bremsleuchten und Rückleuchten die jeweils rechts und links an Ihrem Fahrzeug vorhanden sein müssen. Ebenfalls sind 2 Rückstrahler, sogenannte Katzenaugen am Heck Ihres Fahrzeugs Pflicht. Diese müssen rund oder rechteckig sein. Dreieckrückstrahler dürfen nur an Anhängern angebracht werden.


Vorschriften für die Fahrzeugbeleuchtung

Wenn Sie Leuchten der gleichen Art an Ihrem Fahrzeug anbringen, müssen diese identisch sein. Bei landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen darf der höchste Leuchten Punkt nicht höher als 1.900mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlussleuchten müssen 400mm vom äußersten Ende des Fahrzeuges angebracht werden und soweit es geht voneinander entfernt sein. Anhänger müssen mit zusätzlichem Rücklicht und Bremslicht ausgestattet sein. Rückstrahler müssen bei Anhängern dreieckig sein, wobei die Spitze des Dreiecks nach oben zeigt.


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