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AdLuminis LED Arbeitsscheinwerfer 10 Watt 27,8° 750 Lumen

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AdLuminis LED Arbeitsscheinwerfer 10 Watt 27,8° 750 Lumen

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Beschreibung zur Produktübersicht

AdLuminis LED Arbeitsscheinwerfer 10 Watt 27,8° 750 Lumen

Beschreibung: LED Arbeitsscheinwerfer
Leistung: 10 Watt
Nennlumen (lm): 750
Leuchtwinkel: 27,8°
Straßenzulassung: keine
Bewertung:
Bestellnr.: 303942
Preis:
Lieferstatus:
Lieferbar ab
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Dokumente:
Licht-Optik durch Spiegel-Reflektor.

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Beschreibung Leistung Nennlumen (lm) Leuchtwinkel Straßenzulassung Bestellnr. Menge Preis
LED Arbeitsscheinwerfer 10 Watt 750 27,8° keine 303942
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34,85 €
Preis:
-
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Weitere Informationen
LED Arbeitsscheinwerfer mit 10 Watt Hochleistungs-LED-Chip von CREE. Optimale Ausleuchtung des Arbeitsbereiches bei geringer Leistungsaufnahme.

Leuchtfeldfoto echte Lumen


Technische Daten:

Lichttechnische Daten
LED-Typ: CREE
LED Anzahl: 1
Nennlumen (lm): 750
Nennlichteffizienz (lm/W): 75,0
Nennfarbtemperatur (K): 6.000
Leuchtwinkel: 27,8°
Anschlusstechnische Daten
Vorschaltgerät: geregelt
Eingangsspannung (V): 10 - 30
Nennleistung (W): 10
Stromaufnahme bei 12V max. (A): 0,86
Stromaufnahme bei 24V max. (A): 0,43
Allgemeine technische Daten
Straßenzulassung Fernscheinwerfer: keine
Straßenzulassung Rückfahrscheinwerfer: keine
Straßenzulassung Warnlicht: keine
Straßenzulassung Positions- bzw. Parklicht: keine
Schutzklasse (IP): IP 67/ IP69K
Gehäusematerial: Aluminiumdruckguss
Befestigung: verstellbarer Klemmbügel
Anschlusskabel Länge: 400 mm
Steckertyp: ---
Gewicht (g): 430
Maße: s. technische Abbildung
Funkentstört: ja

 

Was spricht für Adluminis LED-Arbeitsscheinwerfer?

Alle Adluminis LED-Arbeitsscheinwerfer entstammen einer Produktionsstätte und unterliegen dementsprechend den gleichen Entwicklungs- und Fertigungsansprüchen. Durch die Einhaltung von vorgegebenen Prüfverfahren und umfangreichen Praxistests garantieren Adluminis LED-Arbeitsscheinwerfer ein hohes und gleichbleibendes Qualitätsniveau.

Dies gilt auch für die Auswahl der verwendeten Materialien und elektronischen Bauteile, insbesondere
der einzelnen LED´s.

Neben den lichttechnischen Eigenschaften sind drei weitere wichtige Anforderungen an die Qualität eines LED-Arbeitsscheinwerfers zu stellen  - die mechanischen, die thermischen und die elektronischen Herausforderungen im praktischen Arbeitseinsatz.

Hier zeichnen sich besonders gut die jahrelangen Erfahrungen (seit 2009) bei Adluminis LED-Arbeitsscheinwerfer aus.

Vielfältige praktische Einsatzbereiche in unterschiedlichen klimatischen Bedingungen führten die Entwicklung der LED-Arbeitsscheinwerfer zu dem langlebigen und störungsfreien technischen Höchststand, den wir Ihnen jetzt unter dem Namen Adluminis anbieten können.

 

Ein wichtiger Tipp bei der Auswahl von LED-Arbeitsscheinwerfern

LED-Arbeitsscheinwerfer werden hauptsächlich nach Angaben ihrer lichttechnischen Leistungen verglichen. Viele Hersteller geben aber nur die kalkulierten Lumenwerte an (basierend auf Anzahl und Nennwert  der eingebauten LED-Chips).

Diese Angaben weichen jedoch sehr stark von den tatsächlich gemessenen Leuchten-Lumenwerten ab. Achten Sie also unbedingt darauf, dass in der Produktbeschreibung die Nennlumen angegeben werden. Nur dann ist ein reeller Vergleich möglich.

 

Rechtliche Bestimmungen für Arbeitsscheinwerfer

Alle mehrspurigen Fahrzeuge dürfen in Deutschland mit einem oder mehreren Arbeitsscheinwerfern ausgerüstet werden (siehe STVZO § 52). Während der Fahrt auf öffentlichen Straßen dürfen Arbeitsscheinwerfer nicht eingeschaltet werden, mit Ausnahme von Fahrten, die zum eigentlichen Arbeitsvorgang gehören, wie beispielsweise Müllabfuhr und Straßenreinigung.

Stehende Fahrzeuge dürfen für Be- und Entladevorgänge die Arbeitsscheinwerfer einschalten. Das Einschalten von Arbeitsscheinwerfern auf öffentlichen Straßen setzt voraus, dass andere Verkehrsteilnehmer auf keinen Fall geblendet werden dürfen.

Arbeitsscheinwerfer müssen unabhängig von anderen Leuchtquellen am Fahrzeug schaltbar sein. Eine Zusammenschaltung mit etwa dem Rückfahrlicht ist nicht zulässig. Außerhalb von öffentlichen Straßen ist das Einschalten von einem oder mehreren Arbeitsscheinwerfern zulässig.